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Lohnsteuer und Rentenversicherung
Alle Beschäftigungen bis zu einem Verdienst von 450 Euro werden nicht versteuert. Allerdings muss man einen Beitrag für die Rentenversicherung zahlen (3,9 Prozent des Einkommens).
Von der Bezahlung dieses Beitrags kann man sich befreien lassen, was jedoch Auswirkungen auf die spätere Rente hat. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite des Studentenwerks.