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Krankheitsfall

Im Krankheitsfall können Sie grundsätzlich jeden Arzt aufsuchen (freie Arztwahl), allerdings sind nicht alle Therapien kostenlos. Bitte fragen Sie Ihren Arzt vor der Behandlung danach. Weitere Informationen zur Krankenversicherung finden Sie auf den Webseiten des Deutschen Studentenwerks.

Sollten Sie nur einen kurzen Aufenthalt in Deutschland planen, zum Beispiel als Austauschstudierender ohne Immatrikulation oder als Studierender in Sprachkursen und Studienkollegs, können Sie nicht in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten.

Sie sollten in Ihrem Heimatland eine Reiseversicherung abschließen oder sich in Deutschland für die Dauer des Aufenthalts bei einer privaten Krankenkasse anmelden. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an das Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA).