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Heizen und Lüften

Richtiges Heizen und Lüften ist als Teil der Hausordnung ein Vertragsgegenstand und kann bei Nichteinhaltung zur fristlosen Kündigung führen. Wohnungen müssen regelmäßig gelüftet werden, um Schimmelbildung zu vermeiden. Auch in der kalten Jahreszeit müssen die Fenster mindestens 2 bis 3 Mal am Tag für 5 bis 10 Minuten komplett geöffnet werden (Durchzug).

Damit die Wohnung vor allem in der kalten Jahreszeit nicht auskühlt, sind Sie verpflichtet, Ihre Unterkunft zu heizen. Wir empfehlen, eine Grundtemperatur von zum Beispiel 17 Grad aufrechtzuerhalten – wenn Sie es wieder wärmer haben wollen, lässt sich die Temperatur schnell und mit geringem Energieaufwand steigern. Sollten Schäden durch eingefrorene Leitungen entstehen, weil Sie Ihre Wohnung nicht geheizt haben, müssen Sie als Mieter die Reparaturkosten tragen.