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Auszug aus dem Wohnheim
Wenn Sie als Programm- oder Austauschstudierender in einem Wohnheim des Studentenwerks wohnen, haben Sie einen Mietvertrag bis zum Semesterende. Auch wenn Sie früher ausziehen, müssen Sie die Miete bis zum Ende der Vertragsdauer zahlen.
Sie können die Miete entweder weiter von Ihrem deutschen Konto abbuchen lassen (bitte achten Sie darauf, dass genügend Geld auf dem Konto verbleibt) oder die gesamte Restmiete bei der Kasse des Studentenwerks einzahlen. Die Unter- oder Zwischenvermietung eines vom Studentenwerk gestellten Wohnheimplatzes ist nicht gestattet.
Vereinbaren Sie mit dem Hausmeister rechtzeitig vor Abreise einen Termin für die Abnahme des Zimmers und die Schlüsselübergabe. Vor der Übergabe des Zimmers sollten Sie unbedingt:
- sorgfältig und gründlich putzen
- alle Schäden beseitigen, die Sie verursacht haben
Nur wenn das Zimmer in Ordnung ist, erhalten Sie die Mietkaution zurück. Für die Rückerstattung der Kaution können Sie entweder ein deutsches Konto oder ein Konto im Ausland angeben.
Falls Sie Strom und Wasser direkt von den Stadtwerken bezogen haben, sollten Sie den aktuellen Zählerstand ablesen und diesen bei der Kündigung des Vertrags melden. Begleichen Sie bei dieser Gelegenheit auch offene Rechnungen.