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Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU-Bürger
Sollten Sie als Nicht-EU-Bürger mit einem Studenten-Visum eingereist sein, müssen Sie dieses nach Ihrer Ankunft in Deutschland in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken umwandeln.
Bitte beachten Sie, dass Sie jede Änderung Ihres Status bei der Ausländerbehörde melden müssen – etwa wenn Sie Ihr Studienfach wechseln oder an einer anderen Universität weiterstudieren wollen. In diesem Fall ist eine Änderung Ihrer Aufenthaltserlaubnis notwendig.
Bitte nehmen Sie möglichst früh Verbindung mit der Ausländerbehörde auf und bitten Sie um einen Termin, um Ihre Situation zu besprechen. Melden Sie sich zu spät, riskieren Sie ernste rechtliche Konsequenzen, da Sie sich dann illegal im Land aufhalten würden.
Für die Anmeldung bei der Ausländerbehörde müssen Sie Folgendes mitbringen:
- Formular für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis
- Reisepass/Ausweis (gegebenenfalls mit Visum)
- Immatrikulationsbescheinigung der Universität
- Krankenversicherungsnachweis beziehungsweise Krankenversicherungsbefreiung
- Finanzierungsnachweis: Diesen Nachweis haben Sie bereits bei der deutschen Botschaft beziehungsweise beim deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland erbrach